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LKW-Maut-Urteil: Die Fakten hinter der Schlagzeile
Es las sich spektakulär, was der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V. per Newsletter in die Welt schickte: „EILMELDUNG: Lkw-Maut 2016 – 2020 rechtswidrig _ Bundesregierung verliert Prozess“. Klingt nach: Die Spediteure bekommen jede Menge Geld zurück. Denkste.
Das Verwaltungsgericht Köln hat einer Klage stattgegeben. Der Kläger verlangte die gezahlte Lkw-Maut in Höhe des Anteils der Verkehrspolizeikosten plus Verzinsung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 27. Oktober 2020. | Foto: ehrenberg-bilder-stock.adobe.com
Was steckt hinter der Schlagzeile?
Nehmen wir an dieser Stelle den Weg über die Fakten. Und die finden wir in Köln. Das dortige Verwaltungsgericht (VG) hat ein Urteil gesprochen und ihm das Aktenzeichen AZ 6556/20 gegeben. Was aber hat das Gericht auf den Plan gerufen?
Die Sache hat eine Vorgeschichte. Bereits im Jahr 2021 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass die Erhebung der Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 teilweise gegen EU-Recht verstoßen hat, weil der Bund die Maut falsch kalkuliert hatte. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass die Kosten für die Verkehrspolizei bei der Kalkulation der Lkw-Maut nicht berücksichtigt werden dürfen.
Wie wird die Maut kalkuliert?
Jetzt lohnt ein Blick darauf, wie die Maut kalkuliert ist. Der Mautsatz pro Kilometer setzt sich aus vier Teilsätzen zusammen, nämlich aus Infrastrukturkosten, Luftverschmutzungskosten, Lärmbelastungskosten und Kosten der verkehrsbedingen CO2-Emissionen. Wie die Kosten für die Verkehrspolizei in die Maut-Kalkulation kamen, weiß heute niemand mehr.
Irgendein aufmerksamer Mensch muss aber das damalige EuGH-Urteil gelesen haben und hatte von der Bundesrepublik Deutschland die Rückerstattung der gezahlten Lkw-Maut in Höhe des Anteils der Verkehrspolizeikosten plus Verzinsung (nur) für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 27. Oktober 2020 verlangt. Der nach einem ablehnenden Bescheid erhobenen Klage gab das VG Köln nun statt.
Ausstehende Entscheidung bezüglich Maut-Rückzahlungen
Damit fließt aber noch kein Geld an den Kläger, denn gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das OVG Münster entscheiden würde.
Das VG Köln hat im Übrigen festgestellt, dass der Anteil der Kosten der Verkehrspolizei an der Maut im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2018 5,86 Prozent und im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 27. Oktober 2020 4,44 Prozent beträgt.
Im ersten Verfahren hat der damalige Kläger zehn Jahre nach dem gerügten Zeitraum übrigens stolze 424 Euro erstattet bekommen.