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Neubau von Ladesäulen wird wieder gefördert
Landesförderung erneuert
Die Transformation des Mobilitätssektors steht und fällt mit einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur. Noch immer fehlt es an geeigneten Ladesäulen in der Fläche. Hier hat der Freistaat in den letzten Jahren helfend eingegriffen. Diese Förderung geht jetzt in eine neue Runde.
Foto: standorttool.de
Der dritte Förderaufruf zum Aufbau von Ladeinfrastruktur konzentriert sich auf den ländlichen Raum. Wettbewerbsbeiträge werden bevorzugt, wenn die Ladesäulen für viele Menschen im Alltag erreichbar sind, besonders in dichtbesiedelten Wohnquartieren, an Einkaufsmöglichkeiten, Arbeitsstätten mit öffentlich zugänglichen Parkplätzen oder touristischen Orten.
Energieminister Bernhard Stengele betonte bei der Bekanntgabe des neuen Förderprogramms die Bedeutung eines dichten Ladenetzes im ländlichen Raum, um Menschen von den Vorteilen der E-Autos zu überzeugen, da Strom günstiger ist als Benzin oder Diesel und die Fahrzeuge immer wettbewerbsfähiger werden. Deshalb sollen Ladesäulen im Alltag vor Mehrfamilienhäusern, Supermärkten, Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen und sogenannten Mobilitätsstationen entstehen. Das sind Haltestellen oder Bahnhöfe des ÖPNV, Park&Ride-Parkplätze und Sharingstationen.
Die Antragstellung erfolgt über ein Wettbewerbsverfahren, Beiträge können bis zum 15. September bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) eingereicht werden. Gefördert werden Normalladepunkte mit bis zu 2.500 Euro und Schnellladepunkte bis 100 kW mit bis zu 10.000 Euro, maximal 60 Prozent der Kosten für Montage, Installation sowie der Niederspannungsanschluss und Pufferspeicher. Die Ladesäulen müssen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Während der vergangenen Förderaufrufe standen über 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, diesmal sind es zwei Millionen Euro. Am 1. Januar 2024 gab es in Thüringen 2.534 Ladesäulen, davon 1.736 Normal- und 798 Schnellladesäulen. In Summe ist das ein Anstieg von etwa 750 im Vergleich zum Vorjahr.
Für die Auswahl der Anträge dient das Bedarfstool der NOW GmbH (siehe Link). Der Standort muss einen Bedarf von „mittel“ (gelb) aufweisen. Bevorzugt werden Standorte in dichtbesiedelten Wohn quartieren, an Nahversorgungsorten, touristischen Orten oder in Nähe zu Mobilitätsstationen. (tl)
Weitere Informationen: www.standorttool.de