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Warum Betriebsärzte mehr sind als Pflicht

Gesundheit im Betrieb

 

In der öffentlichen Debatte rund um Fachkräftemangel, Arbeitgeberattraktivität und nachhaltige Unternehmensführung rückt ein Thema oft nur am Rande in den Fokus: die betriebsärztliche Betreuung. Dabei ist sie nicht nur gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch ein strategisches Element moderner Personalpolitik. Die Frage ist nicht, ob Unternehmen einen Betriebsarzt brauchen –  sondern wie sie ihn sinnvoll integrieren.

Foto: Maksym – stock.adobe.com

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Bestellung eines Betriebsarztes für nahezu alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Die Grundlage dafür bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, sobald Mitarbeitende beschäftigt werden. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Anzahl der Beschäftigten, sondern die Art der Tätigkeit und das Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Wer Schreibtischarbeit verrichtet, hat andere Anforderungen als jemand, der mit Gefahrstoffen oder Maschinen arbeitet.

Der Betriebsarzt übernimmt dabei weit mehr als bloße Routineuntersuchungen. Er analysiert Arbeitsplätze, beurteilt Gesundheitsrisiken, begleitet Wiedereingliederungen und wirkt bei der Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen mit. Er ist sowohl Berater der Geschäftsführung als auch Vertrauensperson für Mitarbeitende. In der Praxis bedeutet das: Der Betriebsarzt berät zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, führt Vorsorgeuntersuchungen durch, unterstützt bei Impfkampagnen und begleitet psychische Belastungsthemen mit wachsender Relevanz.

Wie oft Mitarbeitende den Betriebsarzt aufsuchen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen gibt es etwa bei Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung, wie beim Umgang mit Lärm, Chemikalien oder Nachtarbeit. Daneben stehen Angebotsuntersuchungen, die Arbeitgeber freiwillig bereitstellen müssen – etwa für Bildschirmarbeitsplätze oder Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Die Teilnahme daran bleibt den Mitarbeitenden freigestellt, der Arbeitgeber muss aber dokumentieren, dass das Angebot gemacht wurde.

In der betriebsärztlichen Betreuung zeigt sich, wie ernst ein Unternehmen das Thema Gesundheit nimmt. Wer hier nur das gesetzliche Minimum erfüllt, verschenkt Potenzial. Denn gesunde Mitarbeitende sind nicht nur weniger krank, sondern auch produktiver, motivierter und loyaler. Gerade in Zeiten des Wettbewerbs um Talente ist das ein Pfund, mit dem sich wuchern lässt.

Die Rolle des Betriebsarztes wandelt sich damit vom Erfüllungsgehilfen gesetzlicher Vorschriften zum Impulsgeber für eine moderne, gesundheitsorientierte Unternehmenskultur. Unter nehmen, die das verstehen, investieren nicht nur in Sicherheit – sie investieren in Zukunft. (tl)

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