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Thüringer Existenzsicherungsprogramm startet

Das Hilfspaket für die Thüringer Wirtschaft geht an den Start. Ein 120 Millionen Euro schweres Härtefallprogramm soll die Existenznot von Unternehmen in der Energiekrise abwenden.

In der Energiekrise müssen Unternehmen sehr genau rechnen. (Symbolbild: Fotolia.de - vizafoto)

In der Energiekrise müssen Unternehmen sehr genau rechnen. (Symbolbild: fotolia.de – vizafoto)

Die Programmplattform bei der Thüringer Aufbaubank ist ab 1. Dezember freigeschaltet. Für das so genannte Thüringer Existenzsicherungsprogramm stehen dem Wirtschaftsministerium aus dem Sondervermögen des Landes 120 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Darüber können Unternehmen, deren Energiekosten sich mindestens verdoppelt haben und denen deshalb absehbar eine Zahlungsunfähigkeit droht, finanzielle Hilfen vom Land erhalten. Dazu zählen auch weitere kleine und mittlere private Unternehmen (z.B. Genossenschaften, gGmbHs, wirtschaftliche Zweckbetriebe von Vereinen etc.), die in einer Positivliste ergänzend zum Förderprogramm aufgeführt werden. Darüber hinaus sieht das Förderprogramm auch eine Unterstützung für von der Energiekrise mittelbar betroffene Unternehmen vor.

 

Thüringen geht frühzeitig an den Start

Bei Strom und Gas greift ab einer Vervierfachung der Kosten künftig das geplante Härtefallprogramm des Bundes. Thüringen lege vor und gehe frühzeitig mit einem eigenen Hilfsangebot an den Start, dass zumindest die heftigsten Folgen der Energiekrise abmildern und einen bleibenden Schaden für die Thüringer Wirtschaft verhindern solle, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee vor dem Start des drei Säulen umfassenden landeseigenen Programms.

 

Es sei das „Kernstück“ des Hilfspakets für die Thüringer Wirtschaft. Insgesamt stelle das Land für dieses Gesamtpaket zunächst rund 230 Millionen Euro (aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln) bereit. Man gehe davon aus, dass die Energiekrise und die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Belastungen anderthalb Jahre andauern würden.

 

Die drei Säulen

Das Hilfspaket des Landes umfasst neben den direkten Zuschüssen an Unternehmen zur Bewältigung der Krisenfolgen (Säule 1) – wie über das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ – deshalb auch längerfristig angelegte günstige Darlehen (Säule 2) sowie Förderangebote zur Ermöglichung von Zukunftsinvestitionen (Säule 3).

 

Wer ist förderfähig?

Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich des Hotel- und Gastgewerbes, Dienstleister und Angehörige wirtschaftsnaher freier Berufe mit Sitz im Freistaat Thüringen. Voraussetzung ist, dass ihre wirtschaftliche Existenz nachweisbar durch die aktuelle Energiekrise gefährdet ist (drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) und diese Gefährdung durch die Förderung abgewendet werden kann. Diese Tatsache muss durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder Fachanwälte für Steuerrecht bestätigt werden. Die Kosten für diese Leistung werden den Unternehmen pauschal in Höhe von 1.800 Euro erstattet.

 

Was ist existenzbedrohend?

Von einer Existenzbedrohung im Sinne des Programms ist dann auszugehen, wenn sich die Energieaufwendungen seit März 2022 (bis Ende November 2022) mindestens verdoppelt haben. Für die Berechnung des Energiekostenanstiegs werden dabei nicht nur (wie in der geplanten Bundesrichtlinie) die Preise für Strom und Gas, sondern auch für andere Energieträger wie Heizöl, Fernwärme, Holzpellets, Kohle, Benzin oder Diesel einbezogen. Zudem werden auch indirekte Energiekostensteigerungen auf Vorprodukte, Rohstoffe, Betriebsmittel oder Maschinen berücksichtigt, die von Vorlieferanten an ein Unternehmen weitergegeben werden. Der Zuschuss bemisst sich nach der Höhe des Energiekostenanstiegs – bei einer Verdopplung beträgt er 40 Prozent der Mehraufwendungen, bis zu einer Verdreifachung 60 Prozent, für einen darüberhinausgehenden Kostenanstieg 80 Prozent der Mehraufwendungen. (em/tl).

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