Neue Lösung im Flächentarifvertrag

Tarifparteien der Thüringer Metall- und Elektroindustrie verständigen sich zur Arbeitszeit

Die Tarifvertragsparteien der Thüringer Metall- und Elektroindustrie haben sich auf eine Lösung zur Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung verständigt. Die Tarifvereinbarung regelt die Festsetzung der Arbeitszeit, die damit verbundene Kostenkompensation und auch verschiedene Maßnahmen für eine höhere Flexibilität. Erstmals geschieht dies über freiwillige Betriebsvereinbarungen. Dabei sind sehr vielfältige betriebliche Lösungen möglich. Es gibt einen Rahmen für die betriebliche Vereinbarungen.

Flächentarifvertrag VMET

Symbolsbild – Foto: mizar_21984 / Adobe Stock

Arbeitgeber und Betriebsrat können mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung Verkürzungsschritte hin zur tariflichen 35-Stunden-Woche der westlichen Tarifgebiete vereinbaren. Dabei sind sehr vielfältige differenzierende betriebliche Lösungen möglich. Ohne freiwillige Betriebsvereinbarung bleibt die bisherige im Flächentarifvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit bestehen.

 

„Diese Tarifvereinbarung war möglich, weil der Bandbreite der tarifgebundenen Betriebe der Thüringer Metall- und Elektroindustrie Rechnung getragen wurde. Das gelang durch die Öffnung des Flächentarifvertrages zugunsten betrieblicher Vereinbarungen. Nur mit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe am Thüringer Standort sind die Arbeitsplätze sicher und weiterhin gute Einkommen möglich. Beide Tarifvertragsparteien haben wesentliche Zugeständnisse gemacht und so diese Einigung ermöglicht. Die vereinbarte Lösung zeigt, dass die Tarifparteien in der Lage sind, innerhalb des Flächentarifes Antworten auf komplexe Themen und tragfähige Kompromisse zu finden“, sagte VMET-Vorstandsvorsitzender Thomas Kaeser. (em/tl).

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