Geflüchtete aus der Ukraine einstellen:

Was muss ich wissen?

Anfang März haben sich die EU-Staaten darauf geeinigt, Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Dafür wurde die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert, mit der ukrainische Staatsbürger unter anderem Aufenthaltstitel beantragen können. In der Theorie könnten Arbeitgeber ukrainische Geflüchtete dadurch eigentlich sofort beschäftigen. Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthaltG) gewährt einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz.

Die Aufenthaltsgenehmigung gilt zunächst für bis zu zwei Jahre. Dennoch sind in der Praxis einige Dinge zu beachten. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Kann die neue Arbeitskraft dann zeitnah anfangen?

Wenn die Sprachkenntnisse ausreichen und sich Betrieb und Bewerber*in einig sind, ja. Durch eine Beschäftigung von Flüchtlingen gewinnen Unternehmen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und steigern die kulturelle Vielfalt im Betrieb. Viele Geflüchtete bringen Berufserfahrung aus ihrem Herkunftsland mit. Zudem gibt es viele Möglichkeiten, Geflüchtete im Unter nehmen zu qualifizieren und dabei staatliche Unterstützungsangebote zu nutzen.

Reicht der Aufenthaltstitel, damit Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland arbeiten können?

Als Geflüchtete oder Geflüchteter aus der Ukraine ist der Schutzstatus durch eine EU-Richtlinie geregelt. Diese bewirkt, dass kein Asylantrag gestellt werden muss. Geflüchtete erhalten außerdem eine Aufenthaltserlaubnis, die es ermöglicht in Deutschland zu arbeiten, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren.

Muss ich Integrations- oder Sprachkurse anbieten beziehungsweise finanzieren?

Viele Geflüchtete besuchen die sogenannten Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Maßgeblicher Teil dieser BAMF-Kurse ist neben dem Orientierungskurs, welcher die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die deutsche Lebenssituation informiert, der intensive Sprachkurs. Dieser umfasst in der Regel 600 Unterrichtseinheiten und schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ ab. Im Sprachkurs sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem darauf vorbereitet werden, sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben und die deutsche Arbeitskultur zu verstehen. Das BAMF informiert auf seiner Homepage ausführlich über die Integrationskurse.

Welche Möglichkeiten gibt es, Geflüchtete in Praktika zu erproben?

Praktika stellen den wichtigsten Einstiegsweg für Geflüchtete in den Arbeitsmarkt dar. Arbeitgebern bieten Praktika eine gute Möglichkeit, künftige Fachkräfte zu identifizieren und für eine Ausbildung oder eine Beschäftigung zu gewinnen. Im Arbeitsalltag können vorhandene Kenntnisse und Begabungen erkannt werden. Für viele Praktikumsarten, wie zum Beispiel Einstiegsqualifizierung, existieren öffentliche Fördermaßnahmen, zum Beispiel durch die Arbeitsagentur.

Was, wenn ein Arbeitnehmer doch nicht zu mir passt?

Grundsätzlich gelten die Kündigungsfristen aus dem deutschen Arbeitsrecht, das heißt, dass auch ukrainische Staatbürger den üblichen Kündigungsschutz genießen. Aufgrund der unklaren Situation kann es sinnvoll sein, einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen.

Was muss ich beim Arbeitsvertrag beachten?

Auch Arbeitsverträge mit Geflüchteten aus der Ukraine unterliegen dem deutschen Arbeitsrecht. Das gilt übrigens für alle ausländischen Arbeitnehmer.

Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch – in welcher Sprache soll der Arbeitsvertrag sein?

2014 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitsvertrag in deutscher Sprache verfasst werden darf – auch, wenn Arbeitnehmer kein Deutsch sprechen (Aktenzeichen: 5 AZR 252/12).

Wer berät in weitergehenden Fragen?

Die Arbeitsagentur und die Kammern stehen für Beratungen zur Seite.

Gibt es Förderungsmöglichkeiten für Geflüchtete, die Arbeitgeber beantragen können?

Es gibt zahlreiche bundesweite Fördermaßnahmen, die entweder in der Berufsvorbereitung, der Ausbildung oder der Beschäftigung ansetzen. In der Berufsvorbereitung gibt es das Angebot „Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF)“. Es bietet jungen Geflüchteten eine berufliche Orientierung und Betrieben die Möglichkeit gibt, in einem Praktikum einen potenziellen Kandidaten, Auszubildenden oder Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung zu finden. Auch während der Ausbildung kann die Arbeitsagentur die Kosten für Nachhilfe und Sprachunterricht im Rahmen der Assistierten Ausbildung übernehmen. Wenn Unternehmen Geflüchtete einstellen, ist der Einarbeitungsaufwand oft höher. Hierfür kann der Eingliederungszuschuss beantragt werden. (em/tl)

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