Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerruf 

Medienhaus:

FVT Fachverlag Thüringen UG (haftungsbeschränkt)

Erich-Kästner-Str. 1, 99094 Erfurt,
Amtsgericht Jena HRB 509051,
USt-ID DE289294854
Geschäftsführerin Juliane Keith

– im Folgenden Medienhaus genannt –

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Geschäfte zum

  1. Bezug von Magazinen in gedruckter oder digitaler Form (siehe Teil A)

sowie

  1. B) Geschäfte über die Veröffentlichung von Werbebotschaften von Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in gedruckten und / oder digitalen Medien (siehe Teil B)

Für beide Geschäftsbereiche gelten die allgemeinen Regelungen in Teil C.

A)   Bezug von Magazinen (Print und/oder Digital)

Dieser Teil der AGBs regelt mit Stand zum 21.12.2022 den Bezug von Magazinen in gedruckter oder digitaler Form durch Käuferinnen und Käufer, im Folgenden Abonnenten genannt.

A 01. Vertragsgegenstand / Zustandekommen des Vertrages

Ein Abonnement im Sinne dieses Vertrages ist der regelmäßige Bezug eines Magazins, herausgegeben und/oder verlegt durch die FVT FACHVERLAG THÜRINGEN UG (haftungsbeschränkt). Dies kann in gedruckter oder digitaler Form, als Printmagazin oder ePaper erfolgen. Der Abonnementvertrag (Abovertrag) kommt durch eine schriftliche Bestellung im Onlineshop des Medienhauses oder via Bestellung durch eine E-Mail zustande. Mit der Bestellbestätigung durch das Medienhaus wird der Auftrag wirksam. Sollte keine schriftliche Bestätigung der Bestellung vorliegen, wird der Vertrag mit der Belieferung wirksam.

Abonnenten sind unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen über 18 Jahre, juristische Personen, Kaufleute oder Handelsgesellschaften.

A 02. Widerrufsrecht

Abonnenten haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Abonnenten  dem Medienhaus mittels eindeutiger Erklärung den Vertrag widerrufen. Sie können dafür den postalischen Weg wählen, adressiert an FVT Fachverlag Thüringen UG (haftungsbeschränkt), Erich-Kästner-Str. 1, 99094 Erfurt, oder eine E-Mail an senden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gilt das Absendedatum.

Wenn Abonnenten ihren Vertrag widerrufen, erstattet das Medienhaus den vollumfänglichen Betrag an die Zahlungsquelle, aus der das Medienhaus die Zahlung während des Bestellvorgangs erhalten hat. Die Rücksendung erhaltener gedruckter Magazine ist nicht erforderlich. Der Onlinezugang für digitale Magazine erlischt mit dem Widerruf.

A 03. Lieferung und Nutzung

Die Lieferung der gedruckten Magazine beginnt schnellstmöglich mit der aktuellen Ausgabe. Die Bereitstellung der digitalen Ausgaben erfolgt nach Zahlungseingang.

Voraussetzung für die Nutzung des ePapers ist die Registrierung im Kundenportal des Onlineshops unter www.fachverlag-thueringen.de/shop. Die Anmeldedaten dienen als Legitimation und Login für die digitalen Magazine. Der Abonnent trägt die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung. Logins dürfen nicht über öffentliche Browser gespeichert , abrufbar gemacht und/oder an Dritte weitergegeben werden.

Das Medienhaus behält sich eine Sperrung der Logins vor, sollte durch Verschulden des Abonnenten ein Missbrauch der Zugangsdaten erfolgen. Selbe Anwendung findet die Weitergabe von ePapern an Dritte. Der Abonnent hat dem Medienhaus den Missbrauch entstandenen Schaden zu ersetzen.

Der Download des ePapers, einzelner Seiten und Artikel ist nur zur eigenen Nutzung gestattet. Eine darüber hinaus gehende Nutzung oder Verwertung der urheberrechtlich geschützten Texte, Abbildungen, Grafiken oder Anzeigenmotive, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung, ist unzulässig und strafbar.

A 04. Abonnementpreis (Abopreis)

Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Abopreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, veröffentlicht und einsehbar unter https://fachverlag-thueringen.de/shop.

Der Bezugspreis kann durch das Medienhaus in Form der Reduzierung und Erhöhung an die Entwicklung der Produktions- und Herstellungskosten nach billigem Ermessen angepasst werden. Die Ankündigung erfolgt durch Bekanntgabe gegenüber dem Abonnenten via E-Mail. Bei einer Erhöhung des Bezugspreises um mehr als 10 Prozent erhält der Abonnent ein Widerrufsrecht/Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen.

A 05. Zahlarten und Fälligkeit

Der Abopreis ist immer im Voraus entweder sofort nach Rechnungserhalt (bei E-Mail-Bestellung) oder unmittelbar im Onlineshop via Paypal oder Kreditkarte zu begleichen. Lieferzeitraum ist der Zeitraum, für den der Abopreis entrichtet wurde. Für den Fall eines Zahlungsverzugs des Abonnenten, kann das Medienhaus die Lieferung des Magazins einstellen und Mahngebühren sowie Verzugszinsen berechnen.

A 06. Vertragsende / Kündigung

Aboverträge laufen für ein Jahr. Sie verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, sollten sie nicht gekündigt werden. Aboverträge können fristgerecht bis zu einem Monat vor Ablauf der Jahresfrist, die sich auf den Bestelleingang bezieht, in schriftlicher Form via E-Mail an , via Fax an 0361 663676 16 oder auf dem postalischen Weg, adressiert an FVT Fachverlag Thüringen UG (haftungsbeschränkt), Erich-Kästner-Str. 1, 99094 Erfurt, gekündigt werden. Der Abonnent erhält alle im Abonnement enthaltenen Ausgaben bis zum Ende der Jahresfrist/Lieferzeitraum.

A 07. Haftung

Mängel der Zustellung oder in der Verfügbarkeit sind durch den Abonnenten unverzüglich anzuzeigen.

Bei Nichterscheinen, Nichtlieferung, Nichterreichbarkeit oder Leitungsstörungen im Internet oder Nichtbereitstellung infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Diebstahl, Streik, Aussperrungen oder aufgrund sonstiger vom Medienhaus und der Zustellung nicht zu vertretender Umstände, besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz, Minderung oder Rückerstattung des Bezugspreises.

Das Medienhaus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Abonnent Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

A 08. Beschwerdemanagement / Informationspflicht zur Online-Streitbeilegung

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die streitbeilegende Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar. In diesem Zusammenhang ist das Medienhaus gesetzlich verpflichtet, den Abonnenten auf die E-Mail-Adresse des Medienhauses hinzuweisen. Abonnenten erreichen das Medienhaus unter .

Das Medienhaus ist bemüht, Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich beizulegen. Darüber ist das Medienhaus nicht verpflichtet an einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren und bietet den Abonnenten eine Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht an.

B) Werbeaufträge (Print und/oder Digital)

Dieser Teil der AGBs regelt mit Stand zum 21.12.2022 Geschäfte über die Veröffentlichung von Werbebotschaften (im Folgenden „Anzeigen“ genannt) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in gedruckten und / oder digitalen Medien (Magazine, ePaper, Newsletter, Social-Media-Kanäle, Websites) zum Zweck der Verbreitung.

B 01. Vertragsgegenstand / Zustandekommen des Vertrages

Werbeaufträge kommen zwischen dem Werbetreibenden / Inserenten (im Folgenden Auftraggeber) und der FVT Fachverlag Thüringen UG (haftungsbeschränkt), Erich-Kästner-Str. 1, 99094 Erfurt (Auftragnehmer, im Folgenden Medienhaus) zustande.

B 02. Vorbehalt zur Veröffentlichung

Das Medienhaus behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Medienhauses abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für das Medienhaus unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden.

B 03. Sorgfalt, Kennzeichnung und Korrekturen

Bei Entgegennahme von Anzeigen wendet das Medienhaus die geschäftsübliche Sorgfalt eines Presseverlages an. Anzeigen im redaktionellen Umfeld werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Nach Eingang des Anzeigenmaterials beim Medienhaus sendet dieses dem Auftraggeber einen Vorabzug des Materials zur Druckfreigabe (via PDF oder Screenshot). Zwei Korrekturschleifen des Anzeigenmaterials sind im gebuchten Anzeigenauftrag enthalten. Ab der dritten und für jede weitere Korrekturschleife erhebt das Medienhaus jeweils eine Aufwandspauschale von 59,00 Euro.

B 04. Rechnungslegung und Debitorenmanagement

Nach Erteilung der Druckfreigabe durch den Kunden erfolgt die Rechnungslegung durch  den FVT Fachverlag Thüringen UG (haftungsbeschränkt), Erich-Kästner-Str. 1, 99094 Erfurt und übermittelt durch ein Factoringunternehmen. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Das Medienhaus stellt dem Auftraggeber auf Wunsch ein Belegexemplar in gedruckter Form oder als PDF, einen Screenshot bei Onlineveröffentlichungen zur Verfügung.

Das Debitorenmanagement des Medienhauses erfolgt über das Factoringunternehmen Crefo Factoring Fulda-Erfurt-Magdeburg GmbH & Co. KG. Das Factoringunternehmen erhält die durch das Medienhaus fakturierten Rechnungen, führt die Debitorenbuchhaltung und überwacht die Zahlläufe der mit dem Medienhaus vereinbarten Fälligkeiten. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8,5 v. H. je Monat sowie Mahngebühren von 5,00 Euro je Mahnschreiben zuzüglich eventuell anfallender Einziehungskosten berechnet. Das Medienhaus kann bei Verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorlage begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Medienhaus berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprüngliches vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.

B 05. Verantwortung und Lieferung für Werbematerialien

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstücke, Fotografien und druckfähiger PDFs sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier, druckfähiger Druckunterlagen / digitaler Anzeigenmotive / Text- und Bildmaterial, ist der Auftraggeber verantwortlich. Das Medienhaus gewährleistet die für den gebuchten Titel übliche Druck- bzw. Digitalanzeigequalität im Rahmen der durch die gelieferten Materialien gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

B 07. Richtigkeit von Angaben und Wahrung von Rechten Dritter in Werbematerialien

Der Werbetreibende erklärt mit Übergabe der Druckunterlagen / digitaler Anzeigenmotive / Text- Bild-Material,  dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt das Medienhaus von allen Ansprüchen Dritter bezüglich Nutzungsentgelten für die Verwendung der Druckunterlagen / digitaler Anzeigenmotive / Text- Bild-Material frei. Gleiches gilt für Ansprüche Dritter aus vorgeblichen oder tatsächlichen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten. Durch Erteilen eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, und zwar nach Maßen des jeweiligen gültigen Anzeigentarifs.

B 08. Urheber- und Nutzungsrechte an erstelltem Material

Die Urheberrechte an den gegen Entwurfs- oder Satzkostenbeteiligung erstellten Anzeigeninhalten, -texten, -designs und der final gestalterisch-inhaltlich freigegebenen Anzeige bleiben beim Medienhaus. Sowohl Materialbausteine als auch die final gestaltete Anzeige dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Medienhauses auch in anderen Medien veröffentlicht werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die angemessenen Kosten (Agenturkonditionen) für einen grafischen Entwurf oder Text in Rechnung gestellt.

Das Nutzungsrecht von durch das Medienhaus erstellten Anzeigeninhalten, -texten, -designs und der finalen Anzeige kann beim Medienhaus käuflich erworben werden.

B 09. Archivierung

Druckunterlagen oder durch den Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Text-/Bildmaterial werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Text-/ Bildmaterial endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.

B 10. Verschiebung und Stornierung

Für den Fall einer Verschiebung der Anzeige in der gedruckten Ausgabe in eine später erscheinende Ausgabe gilt ebenfalls der Anzeigenschlusstermin als Fristtermin. Bis zum Anzeigenschlusstermin kann ein Anzeigenauftrag kostenfrei beim Medienhaus schriftlich verschoben werden. Erfolgt eine Verschiebung nach Anzeigenschlusstermin, beträgt das pauschale Ausfallhonorar 10% des Nettoauftragsvolumens.

Im Falle einer Stornierung von Anzeigen der gedruckten Ausgabe gilt der Anzeigenschlusstermin als Fristtermin. Bis zum Anzeigenschlusstermin des Magazins kann ein Anzeigenauftrag kostenfrei beim Medienhaus schriftlich storniert werden. Erfolgt eine Stornierung nach Anzeigenschlusstermin, beträgt das Ausfallhonorar 70% des Auftragsvolumens. Es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Medienhaus kein Schaden, bzw. kein niederer Schaden entstanden ist. Das Medienhaus ist frei darin, anstelle der Pauschale den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.

B 11. Haftung

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständiger Veröffentlichung der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Das Medienhaus haftet ausdrücklich nicht für das Nichterscheinen einer Anzeige, in jedem Fall ist die Haftung des Medienhauses dem Umfang nach beschränkt auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes. Weitergehende Haftung für das Medienhaus ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinungsdatum geltend gemacht werden.

B 12. Anspruch aus Auflagenrückgang

Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 30 v.H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungen und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn das Medienhaus dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

B 13. Rabattierung

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf rückwirkende Rabattierung. Hat er einen Auftrag abgeschlossen, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt, wird bei Aufstockung des Auftrages die Rabattierung entsprechend der derzeit gültigen Preisliste angeglichen. Aufstockungsaufträge sind innerhalb von 12 Monaten ab Zeitpunkt des Erstauftrages abzuwickeln.

C)   Allgemeine Regelungen

C 01. Verwendung von Daten

Das Medienhaus speichert und verwendet die personenbezogenen Daten von Werbetreibenden, Inserenten und Abonnenten im Rahmen der Vertragserfüllung. Darüber hinaus werden die Adressdaten inklusive der E-Mail-Adresse eines Abonnenten vom Medienhaus genutzt, um über interessante eigene Angebote zu informieren. Der Verwendung von personenbezogenen Daten der Abonnenten des Medienhauses kann gegenüber dem Medienhaus jederzeit via E-Mail () widersprochen werden.

C 02. Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist Sitz des Medienhauses. Sämtliche mit dem Medienahaus abgeschlossenen Verträge und diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der IPR.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.